Zollkosten beim Fahrzeugimport in die Schweiz: Was wirklich anfällt
Automobilsteuer, MWST, Spediteursgebühren — wir rechnen die echten Kosten transparent durch und zeigen, wo die meisten Importeure Geld liegen lassen.
Die drei Kostenblöcke
Beim Import eines Fahrzeugs in die Schweiz fallen drei Hauptkostenblöcke an: Schweizer Einfuhrabgaben (Automobilsteuer + MWST), Logistik (Transport, Versicherung, ggf. Verzollungsservice) und Zulassungskosten (MFK, Schilder, Versicherung).
Automobilsteuer & MWST im Detail
Die Automobilsteuer beträgt 4 % des Zollwertes. Auf den so erhöhten Wert wird die Einfuhr-MWST von 8,1 % erhoben. Wer einen Neuwagen aus dem EU-Raum importiert, zahlt die EU-MWST nicht (Innergemeinschaftliche Lieferung) — sofern alles korrekt abgewickelt wird.
Typische Spediteurs- und Servicegebühren
Reine Logistik (Abholung, Transit, Schweizer Verzollung) bewegt sich typischerweise zwischen 1’200 und 2’500 Franken bei EU-Importen. Bei Full-Service-Anbietern (inkl. MFK, Schilder) liegen die Pauschalen oft zwischen 2’500 und 4’500 Franken.
Wo viele Kund:innen Geld liegen lassen
Unklare Zusatzkosten (Stillstandsgebühren, Lagerung an der Grenze, nachträgliche MFK-Anpassungen) machen häufig den Unterschied zwischen einem rentablen und einem enttäuschenden Import. Transparente Anbieter weisen diese Posten vor Auftragsstart aus.
Häufige Fragen
7 AntwortenGibt es Zollbefreiungen?+
In Einzelfällen (z. B. Übersiedlungsgut bei Wohnortwechsel) ja. Für klassische Importe nein.
Was ist mit Elektroautos?+
Für E-Autos gelten die gleichen Einfuhrabgaben. Steuervergünstigungen liegen auf kantonaler Ebene (Strassenverkehrssteuer).
Wie wird der Zollwert berechnet?+
Grundlage ist der Transaktionswert (Kaufpreis) plus Transportkosten bis zur Schweizer Grenze. Bei Gebrauchtwagen muss der Wert marktüblich sein, andernfalls korrigiert die Zollverwaltung.
Welche Kosten fallen für die Verzollung selbst an?+
Eine reine Zollanmeldung kostet je nach Spediteur 80–250 CHF. Im Full-Service-Paket ist sie meist eingeschlossen.
Fällt die CO₂-Sanktion auf alle Importe an?+
Ja, sobald das Fahrzeug erstmals in der Schweiz immatrikuliert wird. Die Höhe richtet sich nach den g/km CO₂ über dem Zielwert. Für Vorführwagen ab 6 Monaten / 2 000 km entfällt die Sanktion in der Regel.
Werden Verbrauchssteuern doppelt erhoben?+
Nein. Die korrekte Abwicklung sorgt dafür, dass die EU-MWST entfällt und nur die Schweizer Einfuhr-MWST greift. Fehler im Prozess können aber zur Doppelbesteuerung führen.
Wie hoch sind typische Gesamtkosten on top?+
Faustregel: 14–18 % Aufschlag auf den Nettokaufpreis für Steuern und Abgaben, plus 1’500–4’500 CHF für Logistik, MFK und Zulassung.