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Recht · 6 min · aktualisiert April 2026

Garantie & Gewährleistung bei Importfahrzeugen: Was wirklich gilt

Herstellergarantie, EU-Gewährleistung, Schweizer Recht — wir entwirren die Begriffe und zeigen, was im Schadenfall zählt.

Fahrzeug auf Hebebühne in Inspektion
Foto: Robert Laursoo via Unsplash

Drei verschiedene Schutzebenen

1) Herstellergarantie (freiwillig, in der Regel 24–60 Monate, EU-weit gültig). 2) Gewährleistung des Verkäufers (gesetzlich, EU 24 Monate, CH 24 Monate). 3) Eigene Anbietergarantie des Importeurs (optional, sehr unterschiedlich).

Was Schweizer Vertragswerkstätten leisten müssen

Herstellergarantie-Arbeiten dürfen sie nicht aufgrund des Importwegs verweigern. Wer das versucht, verstösst gegen EU- und Schweizer Wettbewerbsrecht. Bei Streit hilft das schriftliche Garantieheft.

Häufige Fragen

4 Antworten
Welches Recht gilt beim Privatkauf in DE?+

Deutsches Kaufrecht. Gewährleistung beträgt 24 Monate, kann beim Privatverkauf jedoch ausgeschlossen werden — was bei Privatverkäufen die Regel ist.

Kann ich in der Schweiz vom Kaufvertrag zurücktreten?+

Nur bei wesentlichen Mängeln und nach Frist­setzung zur Nachbesserung. Pauschales ‚Reuerecht‘ existiert in der Schweiz nicht.

Was hilft eine Anbietergarantie?+

Sie deckt zusätzlich Bauteile, die nicht unter die Herstellergarantie fallen (z. B. Verschleissteile) oder verlängert die Garantielaufzeit. Klare Bedingungen lesen.

Wie ist es mit Akku-Garantie bei E-Autos?+

Herstellergarantie typischerweise 8 Jahre / 160’000 km, EU-weit gültig. Bei Restkapazität unter 70 % greift sie meist.