Garantie & Gewährleistung bei Importfahrzeugen: Was wirklich gilt
Herstellergarantie, EU-Gewährleistung, Schweizer Recht — wir entwirren die Begriffe und zeigen, was im Schadenfall zählt.
Drei verschiedene Schutzebenen
1) Herstellergarantie (freiwillig, in der Regel 24–60 Monate, EU-weit gültig). 2) Gewährleistung des Verkäufers (gesetzlich, EU 24 Monate, CH 24 Monate). 3) Eigene Anbietergarantie des Importeurs (optional, sehr unterschiedlich).
Was Schweizer Vertragswerkstätten leisten müssen
Herstellergarantie-Arbeiten dürfen sie nicht aufgrund des Importwegs verweigern. Wer das versucht, verstösst gegen EU- und Schweizer Wettbewerbsrecht. Bei Streit hilft das schriftliche Garantieheft.
Häufige Fragen
4 AntwortenWelches Recht gilt beim Privatkauf in DE?+
Deutsches Kaufrecht. Gewährleistung beträgt 24 Monate, kann beim Privatverkauf jedoch ausgeschlossen werden — was bei Privatverkäufen die Regel ist.
Kann ich in der Schweiz vom Kaufvertrag zurücktreten?+
Nur bei wesentlichen Mängeln und nach Fristsetzung zur Nachbesserung. Pauschales ‚Reuerecht‘ existiert in der Schweiz nicht.
Was hilft eine Anbietergarantie?+
Sie deckt zusätzlich Bauteile, die nicht unter die Herstellergarantie fallen (z. B. Verschleissteile) oder verlängert die Garantielaufzeit. Klare Bedingungen lesen.
Wie ist es mit Akku-Garantie bei E-Autos?+
Herstellergarantie typischerweise 8 Jahre / 160’000 km, EU-weit gültig. Bei Restkapazität unter 70 % greift sie meist.