Geschäftswagen importieren: Steuerliche Überlegungen für Unternehmen
Vorsteuerabzug, geldwerter Vorteil, Privatnutzung — was Schweizer Unternehmen beim Geschäftswagen-Import beachten müssen.
Vorsteuerabzug
MWST-pflichtige Unternehmen können die Einfuhr-MWST grundsätzlich als Vorsteuer abziehen, sofern das Fahrzeug überwiegend geschäftlich genutzt wird. Bei Mischnutzung gilt eine Pro-rata-Regel.
Privatanteil & Lohnausweis
Bei Privatnutzung des Geschäftswagens entsteht ein geldwerter Vorteil von 9,6 % des Kaufpreises pro Jahr, der im Lohnausweis (Ziffer 2.2) zu deklarieren ist.
Häufige Fragen
3 AntwortenWas gilt für Selbständige mit Einzelfirma?+
Vorsteuerabzug ist nur bei MWST-pflichtigem Umsatz möglich. Bei Mischnutzung gilt der Privatanteil-Aufrechnung.
Welche Abschreibung gilt?+
Linear typisch 20 % pro Jahr (5 Jahre), für besonders intensive Nutzung auch degressive Abschreibung möglich.
Lohnt sich Leasing oder Kauf?+
Bei kurzer Haltedauer (3 Jahre) oft Leasing, bei längerer Nutzung Kauf. Steuerlich relevant: Leasingraten sind voll absetzbar, beim Kauf nur die Abschreibung.