Übersiedlungsgut: Auto steuerfrei in die Schweiz einführen
Beim Umzug in die Schweiz darfst du dein Auto unter bestimmten Bedingungen zollfrei mitnehmen. Wir zeigen, wie es funktioniert.
Voraussetzungen
Du musst seit mindestens 6 Monaten im Ausland wohnhaft gewesen sein, das Fahrzeug ebenso lang vor dem Umzug auf dich zugelassen haben und tatsächlich genutzt haben. Zudem darfst du das Fahrzeug innerhalb 1 Jahr nach Einfuhr nicht verkaufen.
Welche Abgaben entfallen
Bei Übersiedlungsgut entfallen Zoll, Automobilsteuer und Einfuhr-MWST. Die CO₂-Sanktion entfällt ebenfalls, weil keine Erstimmatrikulation vorliegt.
Häufige Fragen
4 AntwortenWelche Dokumente brauche ich?+
Wohnsitzbescheinigung im alten Wohnland (mind. 6 Monate), Anmeldebestätigung in der Schweiz, Fahrzeugpapiere und Kaufnachweis.
Wie lange habe ich Zeit für die Einfuhr?+
Innerhalb von 2 Jahren ab Wohnsitzwechsel.
Darf ich das Auto später verkaufen?+
Erst nach 1 Jahr ohne Nachzahlung der Abgaben.
Gilt das auch für mehrere Fahrzeuge?+
Ja, sofern alle Fahrzeuge nachweislich im Vorland genutzt wurden.